Ausschreibungsunterlagen

Bekanntmachung des Vereins Artikel 1 – Initiative für Menschenwürde e.V.

Öffentliche Ausschreibung nach § 9 Abs. 1 UVgO

Achtung!
Die Einreichungsfrist für Fragen wurde bis zum 1. Juli 2020 verlängert. Die Zuschlagserteilung verschiebt sich somit auf den 09. Juli und der Beginn der Leistungserbringung auf dem 10. Juli.

Konzeption, UX- und UI-Design, Programmierung, CMS, Inbetriebnahme und technischer Support für eine Webseite mit Online-Portal im Zeitraum Juli 2020 bis Dezember 2020 für das Projekt „Online Unterstützung für Demokratie und Vielfalt“ des “Artikel 1 – Initiative für Menschenwürde e.V.”, gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

INHALTSVERZEICHNIS

1. Art der Leistung & Auftraggeber

1.1 Auftraggeber

1.2 Anschrift, an die das Angebot zu richten ist

2. Teilnahmebedingungen

2.1. Frist zur Angebotsabgabe

2.2. Form der Angebote

2.3. Ausschlussgründe

2.4. Eignungskriterien

3. Leistungszeitraum und Ausführungsort

3.1. Leistungszeitraum

3.2. Ort der Ausführung

4. Aufteilung in Lose

5. Art der Leistung

6. Zulassung von Nebenangeboten

7. Anforderung der Vergabeunterlagen

8. Sonstige Hinweise und Informationen

8.1. Kosten

8.2. Kaution und sonstige Sicherheiten

8.3. Sprachen, in denen das Angebot verfasst werden kann

8.4. Vertragsbedingungen

1. Art der Leistung & Auftraggeber

Konzeption, UX- und UI-Design, Programmierung, CMS, Inbetriebnahme und technischer Support für eine Webseite mit Online-Portal im Zeitraum Juli 2020 bis Dezember 2020 für das Projekt „Online Unterstützung für Demokratie und Vielfalt“ des “Artikel 1 – Initiative für Menschenwürde e.V.”, gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

1.1 Auftraggeber

Artikel 1 – Initiative für Menschenwürde e.V.

1.2 Anschrift, an die das Angebot zu richten ist

Artikel 1 – Initiative für Menschenwürde e.V.

z.Hd. Alexander Flügge

Schlüterstraße 42

10707 Berlin

2. Teilnahmebedingungen

2.1. Frist zur Angebotsabgabe und Ansprechstelle und Frist für Fragen bietender Parteien

Die Angebote müssen bis Freitag, den 03. Juli 2020, 12 Uhr eingehen. Bei der Öffnung der Angebote sind die bietenden Parteien nicht zugelassen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Bietende Parteien haben sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Frist zur Einreichung der Angebote bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird den Bewerbenden zugerechnet.

Manja Kokott

Mail: manja.kokott@artikel-eins.de

Fragen bietender Parteien sind bis zum 26.06. einzureichen. Antworten werden auf

www.artikel-eins.de/ausschreibung veröffentlicht.

Die Angebote müssen bis Freitag, den 03. Juli 2020, 12 Uhr eingehen. Bei der Öffnung der Angebote sind die bietenden Parteien nicht zugelassen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Bietende Parteien haben sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Frist zur Einreichung der Angebote bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird den Bewerbenden zugerechnet.

2.2. Form der Angebote

Die Angebote sind in Schriftform (in zweifacher Ausführung) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Eine Einreichung per Telefax oder auf elektronischem Wege ist nicht zugelassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, fehlende Unterlagen nachzufordern.

2.3. Ausschlussgründe

Der Auftrag wird nur an ein Unternehmen vergeben, bei dem gem. § 31 Abs. 1 UVgO keine Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB vorliegen.

2.4. Eignungskriterien

Zum Nachweis der Eignung haben die bietenden Parteien folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:

a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB

b) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren. (Ein Bestand der bietenden Partei seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für bietende Parteien, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.)

c) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der Mitarbeitenden in den letzten drei Geschäftsjahren. (Ein Bestand der bietenden Partei seit drei Jahren ist nicht

Voraussetzung. Für bietende Parteien, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre

abzugeben.)

d) Vorlage eines unbeglaubigten aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate), soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht.

e) Eigenerklärung über die wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar gelten Referenzen insbesondere bei der Konzeption und Programmierung webbasierter Applikationen, Datenbanken und Community-Plattformen. (Ein Bestand der bietenden Partei seit fünf Jahren ist nicht Voraussetzung. Für bietende Parteien, die weniger als fünf Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.)

2.5. Binde- und Zuschlagsfrist

Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Die Bindefrist endet am

Freitag, dem 7. August 2020.

Die Zuschlagserteilung ist für Mittwoch, dem 08. Juli 2020, vorgesehen.

Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt des Erhalts von Fördermitteln vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), die vom Auftraggeber beantragt werden müssen.

3. Leistungszeitraum und Ausführungsort

3.1. Leistungszeitraum

Mit der Erbringung der Leistungen soll am 09. Juli 2020 begonnen werden und sie soll bis spätestens 31. Dezember 2020 beendet sein.

Aufgrund des Erhalts öffentlicher Fördergelder ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung für die Anwendungsentwicklung für das Projekt „Online Unterstützung für Demokratie und Vielfalt“ des Vereins Artikel 1 – Initiative für Menschenwürde e.V. gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ öffentlich auszuschreiben.

Das Gesamtprojekt läuft bis 31. Dezember 2020. In dieser Zeit soll die Anwendungsentwicklung durchgeführt und abgeschlossen sein.

3.2. Ort der Ausführung

Bundesweit

4. Aufteilung in Lose

Der gesamte Leistungsumfang wird ungeteilt vergeben.

5. Art der Leistung

Für die Durchführung des Projekts „Online Unterstützung für Demokratie und Vielfalt“ gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und

Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sucht der Verein Artikel 1 – Initiative für Menschenwürde e.V. eine/n Partner*in für eine Anwendungsentwicklung einer Webseite mit Online-Portal im Zeitraum Juli 2020 bis Dezember 2020.

Konkret sind folgende Leistungen zu erbringen:

● Konzeption

● UI- / UX-Design

● Programmierung

● CMS Erstellung

● Systemische Inbetriebnahme

● Technischer Support

Für die zu vergebende Leistung sind Bundesfördermittel beantragt.

Detaillierte Informationen zu den Leistungen können der beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.

6. Zulassung von Nebenangeboten

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

7. Anforderung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen werden zum Download auf der Webseite von Artikel 1 – Initiative für Menschenwürde e.V. bereitgestellt und sind unter dem folgenden Link

direkt abrufbar: www.artikel-eins.de/ausschreibung

Die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden ausschließlich auf dieser Internetseite bekanntgegeben.

8. Sonstige Hinweise und Informationen

8.1. Kosten

Der Abruf der Vergabeunterlagen ist kostenlos. Für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren einschließlich der Erstellung eines Angebotes sowie der Teilnahme an der Vorstellung bzw. Präsentation des Angebots wird vom Auftraggeber keine Aufwandsentschädigung gewährt. Die von den bietenden Parteien vorgelegten Unterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.

8.2. Kaution und sonstige Sicherheiten

Werden nicht verlangt

8.3. Sprachen, in denen das Angebot verfasst werden kann

Deutsch

8.4. Vertragsbedingungen

Ein Vertragsentwurf ist hinterlegt.

Berlin, 19.06.2020